Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, d.h. sie gelten weder für Europa noch für außereuropäische Gebiete, die über diesen Bereich hinaus liegen.
1.2 Alle Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bestimmungen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Anwendungsbereich
2.1 Die nachstehenden Verkaufbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren im Solar- und Photovoltaikbereich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
2.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

3. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss
3.1 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als bestimmend für den Vertrag. Etwaige Abweichungen müssen unserer Firma schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden.
3.2 Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch dem Käufer keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
3.3 Unsere Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs und sind daher freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3.4 Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen durch uns, unseren gesetzlichen Vertreten oder Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten können, gehören nur dann zu vereinbarten Beschaffenheit, wenn diese schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind.
3.5 Garantien sind nur verbindlich, wenn und soweit diese vom Hersteller zugesichert sind und sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von uns aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Im Übrigen gelten die Herstellergarantien für alle von uns gelieferten Waren. Die Huali Europe GmbH übernimmt selbst keine Garantien.
3.6 Bei Projekten sind Projektnachweise, behördliche und sonstige Genehmigungen vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.7 Mit Versendung der Auftragsbestätigung oder durch Zusendung bestellter Waren durch uns gilt das Angebot als angenommen; der Vertrag als geschlossen.
3.8 Kommt kein Geschäft zustande, so sind Unterlagen der Huali Europe GmbH (Rahmenlieferverträge, Lieferfähigkeitsbescheinigungen, technische Zeichnungen, Berechnungen u.ä. unverzüglich in Original an uns zurück zugegeben; sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch beim Dritten vorgelegt werden. Bei Vertragsvortäuschung oder Datenmissbrauch behält sich die Huali Europe GmbH das Recht vor, Schadenersatzforderung zu verlangen.
3.9 Sollte eine Klausel in einem Liefervertrag oder in einer Auftragsbestätigung in Widerspruch zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so bleibt das Erläuterungsrecht nur der Huali Europe GmbH vorbehalten.

4. Preise / Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Eventuell können Preisangebote auf Basis CIF bzw. Freihaus unterbreitet werden. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Gegebenfalls werden wir diese in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Die Vergütungsgefahr geht bei erfolgreicher Übergabe auf den Käufer oder auf den Spediteur über.
4.2 Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
4.3 Als Zahlungswährung ist der US Dollar maßgebend. Zahlungen in anderen Währungen wie z.B. in Euro sind möglich, bedürfen jedoch unserer schriftlichen Bestätigung. In diesem Fall dürfen für die Huali Europe GmbH keine Wechselkursnachteile entstehen.
4.4 Die Zahlungen sind gemäß dem Auftragsschreiben zu leisten. Die Huali Europe GmbH behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. Ein Skonto wird nicht gewährt. Werden von uns andere Zahlungsweisen zugelassen (LC oder Bankgarantie), so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten auf den Kaufpreis zu überwälzen. Bei LC-Zahlung muss das Bankakkreditiv unwiderruflich von einer deutschen Bank abgesichert sein. Wechsel werden nicht angenommen.
4.5 Unsere Rechnungen für PV Module u.a. gelten als vorläufig. Eine Endabrechnung ist erst nach Erhalt der Flashliste möglich. Der Käufer zahlt den Preis für die tatsächlich in der Flashliste ausgewiesenen Leistungswerte in Watteinheiten.
4.6 Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) bei erfolgreicher Übergabe an den Endkunden oder an den Spediteur fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Scheckzahlungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und endgültig gutgeschrieben ist.
4.7 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Huali Europe GmbH behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 6% ab Verzugsdatum zu berechnen.
4.8 Der Käufer ist bei Mangelrügen zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder zwischen uns unstreitig sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.9 Für alle Preis- und Rabattangaben behalten wir uns Irrtümer ausdrücklich vor.
4.10 Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck nicht eingelöst, ist die Huali Europe GmbH, nachdem sie eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen. Schadenersatzforderungen der Huali Europe GmbH bleiben durch die Nichtvertragserfüllung vorbehalten.

5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Die angegebenen Liefertermine gelten nur annährend vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, das die Huali Europe GmbH Lieferfristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt hat.
5.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens unserer Firma liegen (z.B. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Fabrikationsstörungen, Arbeitsverzögerungen, Betriebsstörungen, Zulieferverzögerungen), soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes Einfluss haben.
5.3 Die Huali Europe GmbH braucht nicht zu liefern, sofern der Zulieferer nicht mehr produziert bzw. aus anderen Gründen trotz Aufforderung nicht liefert oder aus Gründen höherer Gewalt. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, dass die Ware von anderen Lieferanten nicht zu beschaffen ist. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen. Sollte die Huali Europe GmbH aus anderen Gründen nicht liefern und in Verzug geraten, dann kann der Käufer den Rücktritt aus dem Kaufvertrag ohne Anspruch auf Schadenersatz erklären. Angezahlte Gelder werden in diesem Fall unverzinst und in der angezahlten Währung zurückerstattet.
5.4 Die von Huali Europe GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen und finanziellen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
5.5 Die Leistungen der gelieferten Module liegen in einer Leistungsklasse gemäß unserer Auftragsbestätigung Leistungsabweichungen von dieser Klasse gelten als Vertragskonform, wenn sie im Rahmen von +/-5% bleiben. Ebenso gilt der Vertrag, wenn der Klassentyp der gelieferten Module von den bestellten Modulen in diesem Rahmen abweicht.
5.6 Die Lieferungen erfolgen containerweise, es sei denn es handelt sich um Musterbestellungen. Wird bei einer Containerlieferung mehr als 1 Leistungstyp geliefert, so gilt der Lieferauftrag als erfüllt, sofern die verschiedene Typen in ihren Leistungen nicht um +/-5% von der von uns bestätigten Leistungsklasse abweichen.
5.7 Bei Reklamationen im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
5.8 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.Im extremen Fall,wenn unsere Forderung(Rechnung) bis eine Woche nach der Ankunft der betreffenden Waren in dem Zielhafen noch nicht beglichen ist,sind wir berechtigt,die getaetigte Anzahlung fuer uns wegen moeglichen Risikos zu behalten und weiter noch einen Schadenersatz an den Kaeufer zu stellen.
5.9 Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5.10 Im Falle des Annahmeverzuges hat der Käufer alle die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten zu tragen.

6. Gefahrenübergang / Versand und Verpackung
6.1 Verladung und Versand sind nur bei Freihaus-Lieferungen versichert. Eine Freihaus-Lieferung setzt voraus, dass der Käufer uns einen schriftlichen Auftrag erteilt. Die dadurch resultierenden Mehrkosten für Versicherung und Weitertransport vom Ankunftshafen gehen zu Lasten des Käufers.
6.2 Übernimmt der Käufer die Organisation des Transports und Versicherung der Ware vom Ankunftshafen zu seinem Lager selbst, so ist die Huali Europe GmbH von den dadurch anfallenden Kosten befreit.
6.3 Die Huali Europe GmbH übernimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6.4 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

7. Gewährleistung / Haftung
7.1 Die Gewährleistung des Herstellers der Waren beträgt 24 Monate beginnend mit dem Datum der Lieferung(standardmäßige Produktgarantie und Leistungsgarantie).
7.2 Farbabweichungen geringeren Ausmaßes und Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
7.3 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl – unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche – Ersatz oder bessert nach.
7.4 Schlägt die Nachbesserung (Reparatur, Teilersatz, Teilaustausch der Module und deren Komponenten)fehl, kann eine Herabsetzung des Kaufpreises vereinbart werden. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wird erst nach Fehlschlag einer kompletten Ersatzlieferung in Erwägung gezogen, wenn die Ersatzlieferung die Vertragsbedingung nicht erfüllt hat. Ein von dem Kaeufer und Verkaeufer vereinbarter Schadenersatzgeldwert gilt als endgueltige Loesung fuer alle bezogenen Reklamation.des Kaeufers.
7.5 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
7.6 Die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gem. § 377, 378 HGB bleibt unberührt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.7 Im Falle einer Rücknahme sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten bzw. auf Aufforderung dem Auftragnehmer zurückzusenden.
7.8 Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VII Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
7.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.10 Der Käufer darf Schadenersatzforderungen seines Kunden nicht auf Huali Europe GmbH überwälzen. Unsere Haftung beschränkt sich nur auf Reklamationen unseres unmittelbaren Kunden. Werden die gelieferten Waren von unserem Kunden an Dritten weiterverkauft, so haften wir nicht für deren Reklamationen, insbesondere wenn die Module bereits installiert bzw. benutzt wurden, da wir Schadenersatzansprüche infolge von falscher Benutzung oder Naturschäden z.B. Blitz, Wasser, Regen, Schnee, Eis u.a. ausschließen. Installateure haften selber für Schäden, die durch falsche Handhabung verursacht werden.
7.11 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers, wenn dieser Kaufmann ist, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.12 Der Käufer hat die Reklamation so darzustellen, dass er den Mangel der Ware fachmännisch und präzis in Deutsch und Englisch und in Fotos beschreibt. Die beschriebenen Mängel müssen durch allgemein anerkanntes Fachinstitut bestätigt und umgehend an uns in Form eines Gutachtens übermittelt werden. Die Kosten des Gutachtens trägt der Käufer selbst.
7.13 Der Käufer muss der Huali Europe GmbH auf Verlangen ein Exemplar von den verkauften und reklamierten Modulen zwecks Durchführung eigener Untersuchung zur Verfügung stellen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte bzw. zu liefernde Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die zu liefernde Ware zu behalten bzw. die gelieferte Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
8.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
8.3 Der Käufer ist erst berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, wenn er nicht in Zahlungsverzug ist.
8.4 Die Huali Europe GmbH ist bei langem Zahlungsverzug des Käufers und vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, sich vom Kaufvertrag zurückzuziehen und die Ware an anderen Kunden zu veräußern, auch wenn der Kunde die Ware teilweise angezahlt hat. Eine Rückerstattung des angezahlten Betrags erfolgt nach Abzug aller Kosten (einschließlich des entgangenen Gewinns, Zinsen, Bearbeitungs- und Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der zurückbehaltene Ware entstehen (Werbung, Reisen, Übergabe, u.ä.)

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz in Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
9.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Huali Europe GmbH · Mainzer Landstraße 27-31(EPJ) · 60329 Frankfurt am Main | Stand (gültig ab): 01.01.2007